Energieeinsparung und Auditpflichten in explosionsgefährdeten Bereichen

Ohne elektrische Energie geht es selbst in vielen explosionsgefährdeten Bereichen nicht. Explosionsgeschützte Geräte, Maschinen- und Produktionsanlagen erfordern eine zuverlässige und sichere Energieversorgung.

Pflichten gemäß Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtenergieverbrauch der letzten drei Jahre von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind seit 17.11.2023 verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001/ DIN EN ISO 14001) einzurichten.

Damit sind auf Unternehmen „Umsetzungspflichten für wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen“ und der „Nachweis erbrachter ökologischer Gegenleistungen“ als Aufgaben hinzugekommen. Davon betroffen sind auch explosionsgeschützte Anlagen und ausgewiesene explosionsgefährdete Bereiche. Sie unterliegen im Grundsatz den Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G).

Energie- oder Umweltmanagementsystem DIN EN ISO 50001/ DIN EN ISO 14001 sind Compliance – Systeme, die auf Normkonformität, Rechtskonformität einschließlich rechtsverbindlicher technischer Regeln wie TRGS, TRBS, AwSV und eigene verbindliche Festlegungen abstellen. Davon betroffen sind unter anderen die technischen Regeln wie die TRGS 510, TRGS 720. Jährlich erfolgt eine interne und externe Auditierung zum Erhalt des zertifizierten Managementsystems.

Mit Blick auf die Betriebs – und Anlagensicherheit sowie auf den Explosionsschutz ergeben sich in der Praxis oftmals viele neue Fragen die eine klare Beantwortung erfordern. Dazu gehören unter anderem:

  • Wie lassen sich Energieeinsparmaßnahmen in explosionsgefährdenden Anlagen wirksam und sicher umsetzen?
  • Wie lässt sich der Ressourcenverbrauch in Explosionsschutz-Zonen optimieren?
  • Wie lassen sich explosionsschutzrelevanten Vorschriften unter den neuen Zielsetzungen einhalten und umsetzen?

Ausnahmen nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Für einige Unternehmen unter 7,5 Gigawattstunden Gesamtenergieverbrauch besteht die Pflicht ein aller 4 Jahre wiederkehrendes Energieaudit nach DIN EN 16427-1 durchführen zu lassen. Ergebnis ist ein normkonformer Energiebericht der beim Bundesamt für Ausfuhr eingereicht werden muss.

Die Normen der DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und DIN EN 16427-1 bilden den Rahmen für zielführende Einsparung– und Umsetzungsmaßnahmen. Für energieintensive explosionsgeschützte Bereiche und Anlagen (SEU’s = Signifikant Energy Users) bedeutet das:

  • Bewertung der energetischen Situation
  • Einhaltung der Normanforderungen
  • Nachweis der ökologischen Gegenleistungen
  • Berücksichtigung explosionsschutztechnischer Regeln
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit
  • Aufzeigen und Entwickeln von geeigneten Lösungen

Um den planerischen Aufwand gering zu halten, Fehlplanungen und Risiken frühzeitig zu reduzieren bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Interne Auditierung nach DIN EN ISO 50001 und DIN EN ISO 14001
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (ValERI)
  • Energieaudit nach DIN EN 16427-1 (z.B. auch als Teilbericht für Explosionsschutzbereiche möglich)

Fazit

Mit den steigenden Energiepreisen, einem wachsenden Umweltbewusstsein und dem Ausbau der sogenannten alternativen Energien wird auch die Energieeinsparung in Bestandsanlagen wichtig. Die Gestaltung von leistungsfähigen und sicheren Produktionsanlagen ist heute mehr als je zuvor Erfolgsentscheidend und zukunftssichernd.

Stehen Sie vor genau diesen Herausforderungen bei Auditpflichten und Explosionsschutz? Sollten Sie Hinweise zum Beitrag oder eigene konkrete Fragen zu Ihren Projekten oder den sicher heitstechnischen Herausforderungen bei Auditpflichten und dem Explosionsschutz haben, kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Ihr Feedback.

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