Lex Explosionsschutz-Beratung

Rundum-Beratung für Betreiber, Hersteller & Unternehmen

Gefahren lauern oft dort, wo Sie sie nicht vermuten. Lassen Sie sich daher umfangreich vom Experten beraten und bieten Sie so Ihnen und Ihren Mitarbeitern maximalen Schutz.

  • Umfangreiche Analyse
  • Klarheit und Stabilität in den entscheidenden Momenten
  • Individuelle Beratung – genau auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmt
  • Wirtschaftlichkeitsberatung
  • Rundum-Betreuung

Was führt zu Explosionen?

Um die Bedingungen und Voraussetzungen einer Explosion zu verstehen, lohnt es sich die Merkmale von Explosionen einmal näher zu betrachten.  

Bei Explosionen handelt es sich um physikalisch-chemische Vorgänge, die zur einer extrem schnellen Erhöhung des ursprünglichen Volumens eines Mediums führen. Damit einhergehen eine Druckänderung des Mediums und die Entstehung einer Druckwelle, die vom Explosionszentrum radial nach außen wirkt. Aufgrund chemischer Reaktionen setzen Explosionen sehr viel Energie frei und erzeugen dabei sehr hohe Temperaturen, wodurch Brände in der Folge von Explosionsereignissen auch erst entstehen können.

Es wird grundsätzlich zwischen chemischen und physikalischen Explosionen unterschieden. Bei physikalischen Explosionen treten schnelle thermische Wechselwirkungen auf, zum Beispiel bei Fettexplosionen, dem Eintritt von Wasser in eine Schmelze sowie beim Zerknall von Druckbehältern. 

Bei chemischen Explosionen werden im Sinne des Explosionsschutzes keine Explosivstoffexplosionen betrachtet, diese unterliegen eigenen gesetzlichen Vorschriften. 

Zum Auslösen einer chemischen Explosion braucht es in einem bestimmten Verhältnis

  • einen brennbaren Stoff in Form von Stäuben, Gasen, Dämpfen oder Nebeln
  • eine Zündquelle 
  • und Sauerstoff als Oxidationsmittel

Bei technisch gestörten Prozessen können diese Voraussetzungen erfüllt sein und im Falle eines Explosionsereignisses enorme Schäden verursachen.

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Lex Explosionsschutz-Beratung

Wählen Sie selbst was Sie in welchem Umfang benötigen. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Paket.

Ablauf und Beratungskonzept

Wir sorgen für Klarheit und Stabilität in den entscheidenden Momenten! 

Explosionsgefahren kann in vielen Fällen durch technische oder organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung der chemischen und physikalischen Bedingungen präventiv wirksam begegnet werden. Das setzt häufig ein enges Zusammenspiel von Fachabteilungen, Mitarbeitern und verantwortlichen Personen im gesamten Unternehmen voraus, die für den Explosionsschutz Sorge tragen oder ihn aktiv umsetzen müssen.  

Die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen hängen vor allem von den Gegebenheiten vor Ort ab. Hierzu gehören verfahrenstechnische Prozesse, Umgebungsparameter wie Druck und Temperatur, vorhandene Zündquellen sowie konstruktive Merkmale der jeweiligen Maschinen oder Anlagen. In den meisten Fällen gewährleistet erst die Kombination aus mehreren Sicherheitsmaßnahmen einen zuverlässigen Explosionsschutz und trägt so zum Arbeitsschutz und der Betriebs- und Anlagensicherheit im Unternehmen bei. Dabei gilt es auch die aktuell geltenden Rechtsvorschriften zu beachten und das Ex-Schutz-Konzept in der Regel innerhalb eines vorgegebenen Budgets und Finanzplans zu realisieren. In der Summe häufig keine leichte Aufgabe. Wir unterstützen Sie dabei durch unser Leistungsangebot in allen Phasen der Organisation und Umsetzung des Explosionsschutzes.

Wie wir dabei vorgehen 

Unser Beratungsplan, transparent und individuell zugeschnitten auf Ihre Herausforderungen und Ansprüche.

Erstgespräche zu Ihrem Vorhaben, Ihrer Aufgaben- oder Fragestellung 

Analyse und Bewertung der Ist-Situation 

Formulierung der zu erreichenden Ziele 

Konzeption eines stabilen und wirksamen Explosionsschutzkonzeptes 

Erstellung von Nachweisen, Berechnungen oder Dokumenten

Training und Beratung der Mitarbeiter (optional)

Etablierung des Explosionsschutzkonzeptes (optional)

Begleitung in der Realisierungs- und Umsetzungsphase in allen Fach- und Unternehmensbereichen (nach Bedarf)

Ortsbegehungen sollten mindestens immer dann in den Beratungsablauf eingebaut werden, wenn es um Bestandsanlagen geht und davon ausgegangen werden muss, dass der Zeichnungsstand nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

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