Gefahren lauern oft dort, wo Sie sie nicht vermuten. Lassen Sie sich daher umfangreich vom Experten beraten und bieten Sie so Ihnen und Ihren Mitarbeitern maximalen Schutz.
Gefahren lauern oft dort, wo Sie sie nicht vermuten. Lassen Sie sich daher umfangreich vom Experten beraten und bieten Sie so Ihnen und Ihren Mitarbeitern maximalen Schutz.
Gefährdungen in Bereichen mit explosionsfähigen Atmosphären oder der Umgang mit Stoffen in gefahrdrohender Menge stellt Sie als Betreiber oder als verantwortliche Person vor zahlreiche Aufgaben und Herausforderungen. Vor allem dann, wenn es darum geht, den Explosionsschutz sicher und wirksam zu gewährleisten, Schäden durch Explosionsereignisse vorzubeugen, zu verhindern oder, wenn es unvermeidbar ist, zu begrenzen.
Die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz seiner Mitarbeiter für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind nach EU-Richtlinie 1999/92/EG festgelegt und durch nationale Vorschriften wie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Deutschland. Zusätzlich bestehen für Betreiber von Ex-Anlagen eine ganze Reihe verbindlicher Vorgaben, die es zu berücksichtigen gilt, wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRGS 725 und TRGS 722.
In Österreich ist die ATEX-Richtlinie („ATmosphère EXplosible“) durch die VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) in nationales Recht umgesetzt. Für die Schweiz gilt kein EU-Recht, jedoch ist über Verträge eine Verbindung geschaffen worden, wodurch sich wesentliche Inhalte in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) wiederfinden.
Die Betriebs- und Anlagensicherheit ist eine herausfordernde Aufgabe für all die Menschen, die für die Erfüllung technischer und rechtlicher Anforderungen verantwortlich sind und sie umsetzen müssen. Das nötige Know-how und ein konzeptioneller Ansatz, was genau zu tun ist, fehlen oder sind häufig unvollständig, weil es sich zum Beispiel um neue Anlagen handelt oder Bestandsanlagen Veränderungen im Lebenszyklus erfahren. Damit sind Sie nicht allein.